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   OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17   

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https://dejure.org/2018,49229
OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17 (https://dejure.org/2018,49229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2018 - 13 UF 668/17 (https://dejure.org/2018,49229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 13 UF 668/17 (https://dejure.org/2018,49229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1628 S 1 BGB, § 1666 BGB, § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
    Kindessorge bei erheblich konfliktbeladenem Verhältnis getrennt lebender Eltern: Hinderungsgründe für ein paritätisches Wechselmodell oder erweitertes Umgangsrecht; Sorgerechtszuweisung an ein Elternteil trotz bestehender Erziehungsdefizite; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17
    22 Die Anordnung eines Wechselmodells, sei es im paritätischen Sinn (vgl. BGH FamRZ 2017, 532), sei es in Form eines deutlich erweiterten Umgangs mit der Folge einer notwendig werdenden erweiterten Kooperation und Absprache beider Kindeseltern in den sog. Alltagsangelegenheiten des § 1687 BGB (vgl. hierzu Senat FamRZ 2018, 507) setzt zwingend eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

    Insbesondere kommt eine solche Anordnung nicht zu dem Zweck in Betracht, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen (vgl. BGH FamRZ 2017, 532 und Senat FamRZ 2018, 507).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2017 - 1 UF 151/17

    Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17
    Die Bereitschaft zur Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht lässt die Notwendigkeit einer familiengerichtlichen Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil dann nicht entfallen, wenn der alsbaldige Widerruf der Vollmacht zu erwarten ist (so auch OLG Düsseldorf, 7. Dezember 2017, II-1 UF 151/17, FamRZ 2018, 693).

    28 Vorliegend vermag auch nicht die Bereitschaft des Kindesvaters zur Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht die Notwendigkeit einer Sorgerechtsübertragung nach § 1671 BGB entfallen zu lassen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 693).

  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 13 UF 676/17

    Ausweitung des Umgangsrechts bei fehlender Kooperations- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17
    22 Die Anordnung eines Wechselmodells, sei es im paritätischen Sinn (vgl. BGH FamRZ 2017, 532), sei es in Form eines deutlich erweiterten Umgangs mit der Folge einer notwendig werdenden erweiterten Kooperation und Absprache beider Kindeseltern in den sog. Alltagsangelegenheiten des § 1687 BGB (vgl. hierzu Senat FamRZ 2018, 507) setzt zwingend eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

    Insbesondere kommt eine solche Anordnung nicht zu dem Zweck in Betracht, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen (vgl. BGH FamRZ 2017, 532 und Senat FamRZ 2018, 507).

  • OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21

    Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Darüber hinaus ist für die Anordnung des Wechselmodells ein Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern erforderlich (BGH, Beschluss vom 01. Februar 2017 - XII ZB 601/15 -, BGHZ 214, 31-45; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Verfügung vom 10. Januar 2019 - 9 UF 227/18 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 9 UF 42/20 -, Rn. 5, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. November 2018 - 13 UF 30/17 -, Rn. 40, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. Juli 2018 - 13 UF 668/17 -, Rn. 22, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 13 UF 676/17 -, Rn. 28, juris).
  • OLG München, 29.03.2022 - 16 UF 1406/21

    Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber einer Ergänzungspflegerin

    Dies gilt umso stärker, je älter und damit reifer das Kind ist (OLG Koblenz FamRZ 2019, 298).
  • OLG Koblenz, 19.07.2018 - 13 WF 575/18

    Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Beantragung von

    Diese könnte der Antragsteller überdies im Verfahrenskostenhilfebeschwerdeverfahren ohnehin nicht mehr mit Erfolg vorlegen, nachdem die das Verfahren vor dem Familiengericht instanzabschließende Entscheidung - wie dem Senat aus dem Parallelverfahren 13 UF 668/17 bekannt - bereits am 04.06.2018 ergangen ist (vgl. OLG Koblenz [7. ZivS.] MDR 2015, 542 ).
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